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Rauchmelder - Pflicht in Alt- und Neubauten

In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 27. Juni 2007 ein neues Gesetz: Danach sind Rauchmelder in allen Häusern und Wohnungen im Land Pflicht !!

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<>In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 27. Juni 2007 ein neues Gesetz: Danach sind Rauchmelder in allen Häusern und Wohnungen im Land Pflicht*. Bislang hatte das nur für Neubauten gegolten. Nun sind auch alle Altbauten, also alle übrigen Privatgebäude, dran. Für den Einbau der Rauchmelder gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Kontrollen sind nicht vorgesehen. Auch keine Bußgelder für Zuwiderhandlungen. Trotzdem kann das Gesetz für alle Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter wichtig werden ? und zwar spätestens dann, wenn es einmal gebrannt hat. Dann stellt sich nämlich die Frage, was die Versicherung dazu sagt. Problematisch wird es, wenn jemand keinen Rauchmelder eingebaut hatte. In diesem Fall kann sich die Versicherung auf das Gesetz beruft und die Zahlung verweigern. Mieter aufgepasst!Die Bewertung der Rechtslage sieht im Moment so aus: Grundsätzlich ist der Haus- oder Wohnungseigentümer in der Pflicht. Der muss dafür sorgen, dass Rauchmelder installiert werden. Aber in einem Mietvertrag kann der Eigentümer diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Der Mieter muss den Rauchmelder dann selber einbauen. Allerdings muss der Eigentümer der Wohnung dies dann noch einmal kontrollieren. Er hat eine Aufsichtspflicht. Also sicherheitshalber sollten Sie einen Rauchmelder kaufen und einbauen.

* Auszug aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.7.2007, GVBl. 2007, S. 105§ 44, Wohnungen ... (8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Die gefährlichsten Mythen :

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."

Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.


"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."


Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."

Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

"Steinhäuser brennen nicht."

Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

"Rauchmelder sind zu teuer."

Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert?

  

 

Sicherheit für 4,99 Euro ??  

Geht zwar nicht, gibt es aber doch ?!

 

 

Verkaufspreis inkl. 19% MwSt.                             4,99 €

- minus 19% MwSt.                                                - 0,79 €

- minus Batterie                                                     - 0,91 €

- minus Verpackung/Bedienungsanleitung               - 0,34 €

- minus Handelsspanne                                          - 0,35 € ?

 

Herstellungskosten                                                2,60 €

 

Ein Rauchmelder ist ein hochempfindliches, lebensrettendes Messgerät, welches früh und sicher Brandrauch melden soll.

 

 

Er soll rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, über Ihre Familie wachen.

 

Wollen Sie wirklich, Ihr Leben und das Ihrer Familie einem Produkt von 2,60 € anvertrauen ??

 

 

Wenn es um Sicherheit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen !!

 

 


Der Rauchmelder Ei 650C

 

Ei650 Rauchmelder und Funkmodule wurden für Privathaushalte entworfen und hergestellt.

 

Die Produkte sind in Übereinstimmung mit der Norm DIN EN 14604 von der VdS Schadenverhütung anerkannt.

 

Sie erfüllen jedoch - wie alle Ei Produkte - weit mehr als nur diese Mindestanforderungen. Vielmehr sieht Ei die Norm als niedrigsten Standard an und entwickelt Eigenschaften und Funktionen, die Hausbewohnern maximale Sicherheit, einfache Handhabung und die niedrigsten Betriebskosten während der Lebensdauer des Produktes bietet.


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10 Jahresbatterie fest eingebaut

Integrierte Energieversorgung

 

Die Mehrheit der auf dem Markt erhältlichen Rauchmelder wird mit einer 9-Volt-Batterie betrieben. Diese Batterien können herausgenommen werden, was Bewohner oft tun. Im Falle eines Feuers kann der Rauchmelder die Bewohner nicht warnen. Dies hat ein erhöhtes Risiko von Todesfällen, Verletzungen und Schäden durch Feuer zur Folge.

 

Der Ei650C Rauchmelder hat eine festeingebaute Energieversorgung mit mind. 10 Jahren Lebensdauer. Dies gewährleistet, dass der Rauchmelder eine garanierte Energieversorgung hat und immer im Betriebsmodus läuft. Dies heißt auch, dass die Kosten für Ersatzbatterien für ganze zehn Jahre bei "Null" liegen.


Funk-/Drahtvernetzung

 

Ei650C Rauchmelder können zur Vernetzung leicht mir der Funk-Technologie aufgerüstet werden- auch im Nachhinein - was die Vernetzung auch in bestehenden Gebäuden ermöglicht, wo das Verlegen von Kabeln schwierig sein kann. Jedes Ei650 Modul wird durch Hauskodierung zum Verstärker: Das ergibt eine maximale Reichweite, da so jeder Melder im Alarmfall Signale von mehreren anderen Meldern erhält. Bei Neubauten können die Rauchmelder mit Kabel vernetzt werden.

 

Es gibt zwei unterschiedliche Funkmodule: Das eine besitzt eine eigene Stromversorgung und das andere wird von der Batterie des Rauchmelders mitversorgt.


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großer Schalter zum Testen und Stummschalten

Großer Test- und Stummschalter

 

Der Ei650 besitzt einen großen, nach innen gewölbten "Easy-Press"Schalter, der einfach vom Boden aus betätigt werden kann. So lässt sich beispielsweise regelmäßig die Alarmfunktion des Gerätes testen. Derselbe Schalter dient auch als Stummschalter, um beispielsweise das Signal bei einem unerwünschten Alarm zu unterdrücken. Nach 10 Minuten kehrt der Melder automatisch in seinen normalen Betriebszustand zurück.


Neuer Hitzewarnmelder von Ei Electronics

Zur sinnvollen Ergänzung einer Rauchwarnmelder-Ausstattung in Privatwohnungen bietet Ei Electronics jetzt einen Hitzewarnmelder für den deutschen Markt an. Die Serie Ei603-D ist speziell für den Einsatz in Räumen geeignet, in denen Rauchwarnmelder auf Grund von Dampf- oder Staubentwicklung zu falschen Alarmen führen können. Zu den klassischen Einsatzbereichen gehören somit Küchen, Keller, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.

Die Hitzewarnmelder wurden an das bewährte Design und die Qualitätsstandards der Ei605-D-Rauchwarnmelder angelehnt. Sie reagieren ausschließlich auf Temperaturveränderungen.

 

Sobald die Raumtemperatur 58 Grad Celsius erreicht, ertönt ein 85 Dezibel lauter Alarmton. Fällt die Temperatur wieder unter diese Grenze, verstummt das Gerät. Die Betriebsbereitschaft wird durch eine LED-Anzeige signalisiert, die alle 40 Sekunden blinkt.

 

Mit Hilfe des Easy-Press-Buttons kann der Melder regelmäßig auf alle Funktionen

überprüft werden. Das Modell Ei603TYC-D verfügt zusätzlich – wie sein Pendant aus der Rauchwarnmelderserie – über eine fest installierte 10-Jahres Lithiumbatterie. Diese garantiert eine durchgängige Energieversorgung. Der sonst obligatorische Batterietausch nach ca. einem Jahr entfällt.

 

Noch bevor die Temperatur den Grenzwert von 58 Grad Celsius erreicht hat, kann sich ein offenes Feuer schon großflächig ausgebreitet haben. Die Hitzewarnmelder sollten daher stets mit Rauchwarnmeldern innerhalb der Wohnung vernetzt werden.

Per Draht oder Funk ist dies möglich. Schlägt ein Gerät Alarm, aktiviert es umgehend auch alle anderen Hitze- und Rauchwarnmelder.





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Ralf Jakobs

Zertif. Gebäude-Energieberater (HWK) Thermograf ITC Level 1
In der Hohl 3
56630 Kretz
Tel.: 02632 5306
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Mobil.: 0179 203 290 4

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