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Energieausweis - Energie sparen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um den Energieausweis und Energie sparen

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Energieausweis für Gebäude

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Ziel des Energieausweises ist es, dass beim Kauf von Wohneigentum oder in Immobilienanzeigen künftig, so selbstverständlich mit Energieeffizienzklassen geworben wird, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Ich bin als Schornsteinfeger und Gebäude-Energieberater zugelassen und berechtigt den Energieausweis für Sie zu erstellen.

Eigentümer, Mieter oder Käufer von Wohneigentum erhalten mit dem Energieausweis einen Nachweis über die Energie - Effizienzklasse Ihres Eigentums oder Ihres gemieteten Objekts. Der Energieausweis ist ein geeignetes Hilfsmittel beim Kauf, der Vermietung, oder dem Mieten von Wohnungen oder Häuser!

Warum Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich und ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.

Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

 

In Immobilienanzeigen für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Verleasen von Wohngebäuden in kommerziellen Medien müssen bei Schaltung einer Anzeige folgende Angaben enthalten sein:

 

  • die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis)

  • den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude,

  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,

  • das im Energieausweis genannte Baujahr und

  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

 

 

Fragen? Ich helfen Ihnen gerne weiter!





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Ralf Jakobs

Zertif. Gebäude-Energieberater (HWK) Thermograf ITC Level 1
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